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Die Inanspruchnahme von Kindertagespflege ist möglich für Kinder von 0 bis 14 Jahren. Sie kann als alleinige Betreuungsform gewählt werden (für Kinder unter 3 Jahren) oder ergänzend zu Kindertageseinrichtungen und Schule.

Die Betreuung des Kindes in der Familie der Tagesmutter/des Tagesvaters

Eine Tagesmutter/ein Tagesvater betreut ein oder mehrere Tageskinder in der eigenen Familie. Es können maximal fünf Tageskinder im Alter zwischen acht Wochen und 14 Jahren gleichzeitig anwesend sein.
Die Tagesmutter/der Tagesvater übt eine selbstständige Tätigkeit aus.
Großtagespflege: Zwei Kindertagespflegepersonen können zusammen 7 Kinder, die gleichzeitig anwesend sind betreuen. Wenn eine der beiden Betreuungskräfte pädagogische Fachkraft (Erzieherin, Kinderpflegerin) ist, ist es möglich die Anzahl auf 10 Kinder zu erweitern. (Eine Kindertagespflegeperson, die eine Qualfizierung im Umfang von 300 UE abgeschlossen hat und 2 Jahre Erfahrungen in der Kindertagespflege nachweisen kann, gilt als päadagogische Fachkraft in der Kindertagespflege)

Die Betreuung des Kindes in anderen geeigneten Räumen

Zwei Kindertagespflegepersonen können zusammen 7 Kinder, die gleichzeitig anwesend sind, in angemieteten Räumen betreuen. Wenn eine der beiden Betreuungskräfte  pädagogische Fachkraft (Erzieherin, Kinderpflegerin) ist, ist es möglich die Anzahl auf 10 Kinder zu erweitern. (Eine Kindertagespflegeperson, die eine Qualfizierung im Umfang von 300 UE abgeschlossen hat und 2 Jahre Erfahrungen in der Kindertagespflege nachweisen kann, gilt als päadagogische Fachkraft in der Kindertagespflege)
Die Betreuung kann auch über die Mittagszeit oder im Anschluss an die Öffnungszeiten in einer Kindertageseinrichtung stattfinden.

Die Betreuung des Kindes im Haushalt der Eltern (Kinderbetreuer:in)

Kinderbetreuer:innen betreuen ein oder mehrere Kinder einer Familie im Haushalt der Eltern. Im Unterschied zur Tagesmutter/Tagesvater arbeitet die Kinderbetreuer:innen nicht selbstständig, sondern werden von den Eltern angestellt. Je nach Anzahl der Wochenstunden kann dies über einen Minijob oder über eine sozialversicherungspflichtige Anstellung erfolgen.

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