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Der Umfang der Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen, die erstmals für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zur Verfügung stehen, beträgt in Baden-Württemberg 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.

Nach Kurs 1 folgt Kurs 2 tätigkeitsbegleitend mit 250 UE für alle Kindertagespflegepersonen, die keine pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG sind.

Der Kurs wird vom Landratsamt finanziert und ist für die Teilnehmer: innen kostenfrei.

Inhalte Kurs 2

  • Bindung und Beziehung
  • Alltagsgestaltung (Schlüsselsituationen, Rituale etc.)
  • Raumgestaltung
  • Bildung begleiten
  • Inklusion
  • Gesundheit und Ernährung
  • Kindliches Spiel begleiten
  • Selbständigkeit / Aufbau Kindertagespflegestelle / Marketing
  • Erziehung und Erziehungsstile
  • Erziehungspartnerschaft
  • Beobachtung und Dokumentation
  • Umgang mit Konflikten
  • Kindliche Entwicklung
  • Kinderrechte und Kinderschutz
  • Übergänge und Abschiede
  • Rolle der Kindertagespflegeperson

 

Der Kurs schließt mit dem Verfassen einer Konzeption und einem Kolloquium ab. Die Kindertagespflegeperson ist im Anschluss qualifiziert und nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zertifiziert.