BildKinderfrauen

Kinderfrauen/Kinderbetreuer arbeiten in einem regulären Arbeitsverhältnis und werden von den Eltern angestellt.
Das Gehalt der Kinderfrau/des Kinderbetreuers setzt sich aus der Förderleistung des Landratsamtes (pro Kind und Stunde 7,50 €) und ggf. einer Zuzahlung der Eltern zusammen. Es muss mindestens der Mindeststundenlohn von derzeit 12,41 € bezahlt werden.

Eltern können beim Landratsamt Tübingen, Abteilung Jugend, die öffentliche Förderung beantragen und damit einen Zuschuss zu den Betreuungskosten erhalten. Genaue Informationen zur Abwicklung der öffentlichen Förderung über das Landratsamt erhalten Sie bei den Fachberaterinnen.

Im Rahmen der öffentlich geförderten Kindertagespflege erstattet das Jugendamt den Eltern auf Antrag den Arbeitgeberanteil der Kranken-; Pflege- und Rentenversicherung für die Kinderfrau/den Kinderbetreuer.

Nachgewiesene Beiträge zu einer Unfallversicherung werden auf Antrag in voller Höhe erstattet.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.