Fortbildungen
Nach Abschluss der Grundqualifizierung müssen aktiv tätige Kindertagespflegepersonen pro Jahr mindestens 20 Unterrichtseinheiten aus dem Fortbildungsprogramm belegen.
Fortbildungskosten werden auf Antrag bis zum Umfang von 24 UE vom Landratsamt, Abteilung Jugend erstattet.
Insgesamt müssen ab 2022 alle Kindertagespflegepersonen im Laufe von fünf Jahren 20 Unterrichtseinheiten (UE) zum Thema Kinderschutz besuchen. Die verpflichtenden drei Fortbildungen (Kinderschutz 1 und 2 und 3) (insgesamt 17 UE) finden Sie hier zuerst.
Nachfolgend finden Sie die Fortbildungen - Einzelveranstaltungen. Unter diesen befinden sich Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, mit welchen Sie die notwendigen 20 UE für den Themenkomplex Kinderschutz erreichen können.
Bitte beachten Sie für alle Veranstaltungen unsere Anmelde- und Fortbildungsbedingungen.
Legende:
Verfügbarkeit: Veranstaltung ausgebucht
Verfügbarkeit: auf Warteliste
Verfügbarkeit: freie Plätze vorhanden