Fortbildungen
Nach Abschluss der Grundqualifizierung müssen aktiv tätige Kindertagespflegepersonen pro Jahr mindestens 20 Unterrichtseinheiten aus dem Fortbildungsprogramm belegen.
Fortbildungskosten werden auf Antrag bis zum Umfang von 24 UE vom Landratsamt, Abteilung Jugend erstattet.
Insgesamt müssen ab 2022 alle Kindertagespflegepersonen im Laufe von fünf Jahren 20 Unterrichtseinheiten (UE) zum Thema Kinderschutz besuchen. Die verpflichtenden drei Fortbildungen (Kinderschutz 1 und 2 und 3) (insgesamt 17 UE) finden Sie hier zuerst.
Nachfolgend finden Sie die Fortbildungen - Einzelveranstaltungen. Unter diesen befinden sich Fortbildungen zum Thema Kinderschutz, mit welchen Sie die notwendigen 20 UE für den Themenkomplex Kinderschutz erreichen können.
Bitte beachten Sie für alle Veranstaltungen unsere Anmelde- und Fortbildungsbedingungen.
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FORTBILDUNGEN ZUM THEMA KINDERSCHUTZ
KINDERSCHUTZ 1
Grundlagen zum Kinderschutz, Kindeswohl und kindlichen Bedürfnissen
Im ersten Teil geht es darum, wie die Begrifflichkeiten einzuordnen sind und welche gesetzlichen Regelungen hinter dem Thema Kinderschutz und Kindeswohl stehen. Welche kindlichen Bedürfnisse müssen erfüllt werden, um das Kindeswohl zu gewährleisten und an welchen Anzeichen lässt sich eine Gefährdung des Kindeswohls erkennen?
Im zweiten Teil soll der Blick auf die alltägliche Arbeit in der Kindertagespflege gerichtet werden. Was ist mir in meinem Arbeitsalltag wichtig – wie möchte ich mit meinen Tageskindern umgehen? Welche Verhaltensweisen sind Teil eines gemeinsamen Verhaltenskodex und wie können diese auch in stressigen Alltagssituationen gewahrt werden?
KINDERSCHUTZ 1 - K1/2
| Samstag | 29. November 2025 | 9.00 – 14.00 Uhr |
| Leitung: | Susanne Hauber, Dipl. Pädagogin | (6 UE) |
| Kosten: | Diese Veranstaltung ist kostenlos. | |
| Ort: | Tageselternverein, Wilhelmstraße 14, 72074 Tübingen | |
| Verfügbarkeit: |
online Anmeldung | SEPA-Lastschriftmandat |
FORTBILDUNGEN - EINZELVERANSTALTUNGEN
