Grundqualifizierung Kurs 2
Der Umfang der Grundqualifizierung von Kindertagespflegepersonen, die erstmals für die Förderung von Kindern in Kindertagespflege zur Verfügung stehen, beträgt in Baden-Württemberg 300 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
Nach Kurs 1 folgt Kurs 2 tätigkeitsbegleitend mit 250 UE für alle Kindertagespflegepersonen, die keine pädagogische Fachkraft nach § 7 KiTaG sind.
Der Kurs wird vom Landratsamt finanziert und ist für die Teilnehmer: innen kostenfrei.
Inhalte Kurs 2
- Bindung und Beziehung
- Alltagsgestaltung (Schlüsselsituationen, Rituale etc.)
- Raumgestaltung
- Bildung begleiten
- Inklusion
- Gesundheit und Ernährung
- Kindliches Spiel begleiten
- Selbständigkeit / Aufbau Kindertagespflegestelle / Marketing
- Erziehung und Erziehungsstile
- Erziehungspartnerschaft
- Beobachtung und Dokumentation
- Umgang mit Konflikten
- Kindliche Entwicklung
- Kinderrechte und Kinderschutz
- Übergänge und Abschiede
- Rolle der Kindertagespflegeperson
Der Kurs schließt mit dem Verfassen einer Konzeption und einem Kolloquium ab. Die Kindertagespflegeperson ist im Anschluss qualifiziert und nach den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg zertifiziert.