Um als Kinderfrau/Kinderbetreuer tätig zu werden, nehmen Sie am besten während der telefonischen Sprechzeiten Kontakt zu uns auf. Die Mitarbeiterinnen informieren Sie über die aktuellen Anfragen und beantworten Ihre ersten Fragen.
Der Besuch einer Informationsveranstaltung und daran anschließend die Teilnahme an der Qualifizierung (siehe dort) sind erste Voraussetzungen, um tätig werden zu können. Im Einführungskurs erhalten Sie grundlegende Informationen zu allen rechtlichen, finanziellen und wichtigen pädagogischen Fragen.
Im Anschluss an den Einführungskurs vereinbart die zuständige Fachberaterin einen Hausbesuch mit Ihnen, um Sie kennenzulernen und über Ihr Betreuungsangebot und Ihre Betreuungsperspektive ins Gespräch zu kommen.
Die notwendige Eignungseinschätzung für das Landratsamt, Abteilung Jugend (vgl. § 23 SGB VIII) wird im Rahmen dieses ausführlichen Beratungsgesprächs ebenfalls vorgenommen.
Gerne schicken wir Ihnen unser Programm zu, wenn Sie uns telefonisch oder per E-Mail Ihre Adresse zukommen lassen.